Wie oft muss eine Kleinkläranlage gewartet werden?
Die Wartungsintervalle für vollbiologische Kleinkläranlagen sind gesetzlich geregelt und hängen vom Anlagentyp sowie der Nutzung ab. In der Regel schreiben Behörden zwei bis drei Wartungen pro Jahr vor - bei bestimmten Anlagen mit höherer Belastung kann eine vierteljährliche Kontrolle notwendig sein.
Die genauen Anforderungen finden sich in der wasserrechtlichen Genehmigung Ihrer Anlage. Eine regelmäßige Wartung stellt sicher, dass alle technischen Komponenten einwandfrei funktionieren und die Ablaufwerte dauerhaft eingehalten werden. Stahl Klärtechnik Hamburg erinnert Sie zuverlässig an fällige Termine und übernimmt die fachgerechte Durchführung.
Wartungspflicht für Betreiber - das schreibt das Gesetz vor
Als Betreiber einer Kleinkläranlage sind Sie verpflichtet, die Funktion und Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage regelmäßig durch einen Fachkundigen überprüfen zu lassen. Diese sogenannte Wartungspflicht ist in der DIN 4261 sowie in den Regelungen der jeweiligen Landeswasserbehörden verankert.
Zudem verlangen die meisten Genehmigungen eine kontinuierliche Dokumentation aller Wartungsarbeiten durch ein Wartungsprotokoll. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall behördliche Stilllegung. Mit einem Wartungsvertrag bei Stahl Klärtechnik Hamburg erfüllen Sie alle Auflagen automatisch und rechtssicher.


